1. Vertragsparteien
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen meta Wien (im folgenden kurz meta genannt) als Auftragnehmer
und ihrem Auftraggeber (im folgenden kurz Kunde genannt).
2. Geltung der AGB, Einsichtnahme, Zugang
Bei Auftragserteilung an meta erklärt sich der Kunde mit den AGB
von meta ausdrücklich einverstanden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen
oder AGB des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen
und verlieren ihre Wirksamkeit. Soferne nichts anderes vereinbart wurde,
gelten die AGB für den gesamten (auch zukünftigen) Umfang der
geschäftlichen Beziehungen zwischen meta und dem Kunden. Die AGB
von meta in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Kunden jederzeit
zur Einsichtnahme auf der Homepage von meta zur Verfügung und werden
dem Kunden auf Wunsch gerne auch auf elektronischem Wege zugesendet.
3. Vertragsabschluß
Durch Rücksendung des von meta erstellten und vom Kunden firmenmäßig
gezeichneten Anbots (Original) durch den Kunden an meta gilt der Vertrag
zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen als gültig abgeschlossen.
Wenn nicht anders angegeben, sind Angebote von meta grundsätzlich
freibleibend.
4. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
meta ist eine Agentur für Dienstleistungen in den Bereichen Internet,
Datenbanken und Multimedia. Die unter den Vertragsparteien vereinbarten,
genauen Leistungen ergeben sich aus dem im Auftrag dargestellten Leistungsumfang
und beinhalten in der Regel die Bereitstellung und Durchführung von
Leistungen aus den genannten Bereichen.
4.1. Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung von Internet-, Datenbank- und Multimedia-Applikationen
ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die meta (je nach Umfang
gegen Kostenberechnung) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten
Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Kunde zur Verfügung
stellt. Diese Leistungsbeschreibung wird von meta und dem Kunden auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überprüft und mit ihrem Zustimmungsvermerk
versehen; sie ist integrierender Vertragsbestandteil. Später auftretende
Änderungswünsche des Kunden können zu gesonderten Termin-
und Preisvereinbarungen führen.
4.2. Leistungserbringung, Termine
Alle Unterlagen und erforderlichen Mittel, das sind z.B. Fotografien,
Grafiken, Marken, Texte, Produkt- und/oder Firmenlogos, stellt der Kunde
meta im erforderlichen Umfang (siehe Auftrag) auf eigene Kosten zur Verfügung.
Vereinbarte Liefertermine können seitens meta nur dann eingehalten
werden, wenn der Kunde zu den von meta angegebenen Terminen alle notwendigen
Vorleistungen und Unterlagen in der vereinbarten Form vollständig
zur Verfügung stellt und im erforderlichen Ausmaß konstruktiv
an der Projektabwicklung mitwirkt (Einhaltung von Terminen, Feedback,
etc.). Die Ausarbeitung von Konzepten und Applikationen erfolgt nach Art
und Umfang dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen
und Informationen. Für den Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte
an diesen Unterlagen und Mitteln ist ausschließlich der Kunde verantwortlich,
meta übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung.
Ausschließlich der Kunde hat sohin deren rechtliche Zulässigkeit
(insbesondere urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlich) allein
zu überprüfen.
4.3. Abnahme
Alle Leistungen von meta bedürfen einer schriftlichen Abnahme. Internet-,
Datenbank- und Multimedia-Applikationen bedürfen einer Abnahme durch
den Kunden spätestens 14 Tage ab Fertigstellung, sonstige Leistungen
innerhalb von sieben Tagen ab Erbringung. Läßt der Kunde den
Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Applikation bzw. Leistung
als abgenommen. Beim Erwerb von Nutzungsberechtigungen (Lizenzsoftware
von meta) bestätigt der Kunde mit dem Auftrag die Kenntnis des Leistungsumfanges
der bestellten Programme.
4.4. Wartung
Wenn nicht anders vereinbart, obliegt die Wartung der von meta gelieferten
Applikationen dem Kunden. Wartungsverträge werden grundsätzlich
auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Befristung verlängert sich
der Vertrag stillschweigend automatisch um die ursprünglich vereinbarte
Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht längstens einen Monat
vor Ablauf der Vertragsdauer (ursprünglich oder bereits verlängert)
schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für eine fristgerechte
Kündigung ist das Datum der Absendung (Poststempel). Der Wartungsvertrag
kann vorzeitig auch einvernehmlich oder mit sofortiger Wirkung
- einseitig aus wichtigen Gründen beendet werden. Wichtige Gründe
sind z.B. Zahlungsverzug (unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist
und Hinweis auf die Rechtsfolgen), Insolvenz des Kunden und dgl. Im Falle
der vorzeitigen Auflösung des Wartungsvertrages aus Gründen,
die vom Kunden zu vertreten sind, steht meta das vertraglich vereinbarte
Entgelt, das bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre,
zu. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen erfolgt eine
aliquote Abrechnung des Wartungsentgelts.
5. Entgelt, Zahlungskonditionen
Das Entgelt ergibt sich aus dem Anbot, das dem Auftrag zugrunde liegt
und zum Zeichen der erfolgten Bestellung vom Kunden unterfertigt an meta
rückübersendet wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag; Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von zukünftig für den Kunden abgewickelten
Aufträgen sind unzulässig.
5.1. Fälligkeit
Wenn nicht anders vereinbart, sind die von meta gelegten Rechnungen sofort
ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das von meta angegebene
Konto zahlbar.
5.2. Ratenzahlung
meta ist berechtigt, zur Deckung der bei ihr während der Projektabwicklung
zu erwartenden, laufenden Kosten Ratenzahlungen mit dem Kunden zu vereinbaren.
5.3. Abgeltung von Zusatzleistungen
5.3.1. Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen
(z. B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der
Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage
der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden
verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung
des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet,
soferne sie nicht von meta verursacht worden sind; dies betrifft auch
etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch
des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch
meta verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der
Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden
Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und abwicklung bedeuten,
so ist meta berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Annahme eines neuen
oder Ergänzungsanbots durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem
Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung
kann nicht meta angelastet werden.
Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im
entgeltrelevanten Zeitaufwand verpflichtet sich meta, den Kunden über
Änderung und Höhe des von ihm an meta zu leistenden zusätzlichen
Entgelts schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.3.2. Alle Leistungen von meta, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt;
dies gilt z.B. für seitens des Kunden trotz Vereinbarung nicht beigestellte
Materialien (z.B. Fotos und dazugehörige Rechte etc.), aber auch
für Schulungen, Dokumentationen, Erklärungen und sonstige Nebenleistungen.
5.3.3. Alle meta erwachsenden Barauslagen, wie z.B. für Botendienste,
sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht
der Entgeltanspruch von meta für jede einzelne Leistung, sobald diese
erbracht wurde. meta ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse
in Rechnung zu stellen.
5.3.4. Für die Teilnahme an Präsentationen sowie für alle
sonstigen vereinbarten Arbeiten von meta, die - aus welchen Gründen
auch immer - nicht zur Ausführung gelangen, gebührt meta ein
angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand
sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Mit der Bezahlung
dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Leistungen keinerlei
Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Unterlagen und
alle sonstigen Leistungen bleiben im Eigentum von meta, sind unverzüglich
an meta zurückzustellen und können vom Kunden nicht weiter genutzt
werden. Bei Präsentationen, die zu einem Auftrag führen, wird
das Präsentationshonorar in das Entgelt eingerechnet.
5.4. Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche
Grundlage für die Durchführung der von meta erbrachten Leistungen.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt meta, laufende
Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder nach
vollständiger Leistungserbringung die erbrachten Leistungen
oder Applikationen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges zurückzubehalten
oder wieder offline zu schalten. Alle damit verbundenen Kosten sowie auch
der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12
% p.a. berechnet. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros
oder eines Rechtsanwaltes werden ebenso dem Kunden angelastet.
5.5. Aufrechnung von Forderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen und Ansprüche
gegen Forderungen von meta aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von
meta anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
6. Nutzung, Rechte, Pflichten
6.1. Werknutzungsbewilligung
Durch den Abschluß eines Vertrages mit meta und durch Bezahlung
des vereinbarten Entgelts (der Eingang der vollständigen Zahlung
bei meta ist Voraussetzung für den Erwerb der Nutzungsrechte!) erwirbt
der Kunde eine Werknutzungsbewilligung für die erbrachte Leistung
und somit das Recht, die erbrachten Leistungen im vereinbarten Ausmaß
zu nutzen.
6.2. Eigentums- und Urheberrechte
6.2.1. Alle von meta gelieferten Leistungen, Applikationen oder Materialien
sowie die enthaltenen Ideen, Gedanken und Inhalte verbleiben im ausschließlichen
und alleinigen Eigentum sowie Urheberrecht von meta. Durch die Mitwirkung
des Kunden werden keine darüber hinausgehenden Rechte erworben.
6.2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Applikationen zu ändern,
zu vervielfältigen, Dritten (insbesondere auch anderen Dienstleistern
und Agenturen) Einsicht zu gewähren, diese zur Verfügung zu
stellen oder diese zur Gänze oder teilweise zu veräußern
usw. Jede Verletzung der Urheberrechte von meta zieht Unterlassungs-
und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall
volle Genugtuung zu leisten ist.
Der Kunde kann aber gegen gesonderte Vereinbarung und Entgelt über
den hier vereinbarten Umfang hinausgehende Rechte erwerben.
6.2.3. Werden die im Zuge einer Präsentation von meta entwickelten
Ideen und Konzepte nicht für einen Auftrag verwertet, so ist meta
berechtigt, diese anderweitig zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen
an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder
sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von meta unzulässig.
6.3. Recht auf Veröffentlichung und Namensnennung
meta ist berechtigt, für den Kunden erbrachte Leistungen zu Werbe-
und PR-Zwecken zu nutzen sowie in den für den Kunden erstellten Applikationen
an geeigneter Stelle einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, ohne daß
dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
6.4. Aufbewahrungspflicht
meta ist nicht verpflichtet, Leistungsunterlagen, Materialien oder fertige
Projekte (Applikationen etc.) des Kunden zu archivieren.
7. Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
7.1. Haftung
meta haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit, die Haftung für entgangenen Gewinn,
Folgeschäden und für reine Vermögensschäden sowie
für Schäden dritter Personen. meta haftet ebenso nicht für
Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, etwa
im Falle von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen.
7.2. Reklamationen, Gewährleistung
7.2.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mängelrügen
innerhalb von 14 Tagen ab Abschluß der Leistungen gegenüber
meta schriftlich geltend zu machen. Gerechtfertigte und anerkannte Mängelrügen
werden von meta binnen angemessener Frist behoben; der Kunde hat alle
für die Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu dulden
und zu ermöglichen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche
Abnahme erforderlich.
7.2.2. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und
Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie zusätzliche
Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von meta gegen
Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von
Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe
vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. meta
übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die durch
den Kunden selbst oder durch Dritte nachträglich verändert
wurden.
7.3. Schad- und Klagloshaltung
meta übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder
durch Mittel, die ihm vom Kunden übergeben worden sind, insbesondere
für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotografien, Texten
und dgl. Für den Fall, daß gegen meta wegen solcher Rechtsverletzungen
von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden sollten, ist meta einerseits
ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Kunden zu verweisen,
und andererseits ist der Kunde verpflichtet, meta für derartige Ansprüche
vollkommen schad- und klaglos zu stellen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Änderungen von Kundendaten
Namens- und/oder Adreßänderungen hat der Kunde meta unverzüglich
bekanntzugeben. meta ist berechtigt, Erklärungen und Schriftstücke
an die ihr zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden zu übermitteln.
8.2. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen zu abgeschlossenen Verträgen
bedürfen der Schriftform, Fax und e-mail genügen der Schriftform.
Auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform ist Schriftlichkeit
erforderlich.
8.3. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und
Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
8.4. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.4.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten
aus abgeschlossenen Verträgen und alle (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte
aus der Geschäftsverbindung vereinbaren meta und der Kunde die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich und räumlich in Betracht kommenden
Gerichtes der Stadt Wien. Jeder andere Gerichtsstand ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für die Frage des
rechtswirksamen Zustandekommens des Vertragsverhältnisses sowie aller
seiner Vor- und Nachwirkungen.
8.4.2. Für alle Rechtsverhältnisse zwischen meta und dem Kunden
gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
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